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Freitag, 30. Oktober 2009

Wiens Bahnhof

Wiens Giftler und Sandler bei den Bahnhöfen – Wieder Mord am Westbahnhof!

(Wien, im August 2008) Spätnachts mit Ohrenstöpsel noch Radiohören hat den Effekt, dass die Nachricht tief ins Ohr dringt. Schlag 2 Uhr früh, Ö3: Drei knallige News. Darunter: Ein Mann, aus Rauschgift- oder Sandlermilieu, man konnte sich noch nicht einigen, hat am Wiener Westbahnhof um 23 Uhr des 18. August 2008 einen anderen Mann in die Brust gestochen. Dieser starb. Ein weiterer Mann wurde durch Messerstiche schwer verletzt. Drei weitere Frauen wurden mit Pfefferspray eingenebelt. Der Täter gab Fersengeld. Alarmfahndung ist im Gang. Das sind Nachrichten, die keiner braucht.
Westbahnhof – ungelöstes Problemfeld

Der Wiener Westbahnhof ist eine grausige Zone, die auch durch Behübschung der umliegenden Bauten nicht besser wird. Der Westbahnhof hat ein Sandler- und Drogenproblem. Der größte Eisenbahnhof bringt täglich tausende frische und erwartungsfrohe Leute nach Wien herein. Doch die Leute, die sich täglich rund um den Westbahnhof herumtreiben, gehören zum Abschaum der Stadt. Das Alk-Schizo-Sandler-Milieu hat sich ausgebreitet und beansprucht mittlerweile an lauwarmen Abenden jede Parkbank für sich. Diese Leute sitzen dort herum, verbreiten schlechte Laune und saufen den lieben Tag lang. Am Abend kommt der Canisibus der Caritas und füttert diese Damen und Herren mit einer warmen Suppe. Am späten Abend geht es in die Gruft
in der Barnabitengasse 14 zum Schlafen. Am nächsten Tag das selbe in Blau. Motto: Was kostet die Welt, wir machen ein Leben lang Blau.

Am Ende fällt einer leblos von der Bank und einer ist weniger. Das Alk-Schizo-Sandler-Milieu ist jedoch,
das muss zugestanden werden, wenig gewaltbereit. Es ist passiv ausgerichtet, motorisch inaktiv und waffentechnisch nicht hochgerüstet. Es gibt wohl keinen, der sich bei „Waffen Springer“ einen 360-Grad-Pfefferspray für 35 Euro anschafft. Denn für 35 Euro bekommt man fünf Flaschen Schnapps.

Gewaltbereite, geistesgestörte Giftler

Das Suchtgiftmilieu hingegen war und ist immer gewaltbereit. Eine kleine Provokation und der Funke
der Gewalt explodiert. Das Giftmilieu nimmt ebenso das Bahnhofsgelände als ihren privaten Spielplatz in Anspruch. Die Wiener Polizei tut nichts, um das zu unterbinden. Manche Giftler am Westbahnhof benehmen sich im öffentlichen Raum wie Geistesgestörte. Bürgermeister Häupl weiß das, lenkt aber vom Thema ab, thematisiert es nicht im Wahlkampf und bezeichnet die Giftler, die gehörigen Tagesumsatz mit illegalen Wirkstoffen machen, weiterhin als „Kranke“.

Der Westbahnhof wird in Wien derzeit renoviert und an allen Ecken und Enden umgebaut. Das Viertel bleibt auch nach dieser Fassadenrenovierung die mieseste Gegend in ganz Wien. Kein Mensch bewegt sich freiwillig dort gern oder möchte dort wohnen. Es wäre schon längst die Aufgabe der Wiener Stadtväter, rund um den Westbahnhof mit harter Hand aufzuräumen und Platzverbote zu erteilen.


Gut gelöst, scharfe Kontrolle – Franzl-Bahnhof (9. Wiener Bezirk)

Am Beispiel Franz Josef Bahnhof am Wiener Alsergrund sieht man, dass es funktioniert. Trieben sich dort
bis vor wenigen Monaten noch rudelweise tschechische Quartalsäufer, die mit dem Zug in Gruppen nach
Wien einreisten und billigen Fusel aus dem „Billa“ am Vorplatz soffen, deutschstämmige Punks mit ihren Riesenhunden, ein harter Kern der Wiener Alk-Schizo-Sandler-Szene und ein paar Kleindealer, die von der Friedensbrücke ausscherten, an Wochenenden untätig herum, arbeiten nun konsequent Straßensozialarbeiter, ein privater Sicherheitsdienst und zwei Polizeibeamte daran, dass der Platz vor dem Bahnhof frei begehbar ist, ohne dass man alle zehn Meter „um einen Euro“ angeschnorrt wird. Man sieht: Es geht. Wenn man will.

Südbahnhof saniert, aber Säufer wohin man sieht

Am Südbahnhof nahe des Wiener Praters herrscht hingegen ein ganz anderes Bild des kläglichen Versagens des Wiener Bürgermeisters Michael Häupl. Man lässt gewähren, dass Stehwein-Alkoholiker und Würstelstand-Tschecheranten ihren Tetrapack-Rotwein und das Dosen-Bier direkt vor dem Polizeiwachzimmer am Praterstern saufen. Es ist noch nicht so lange her, da veröffentlichte die Zeitung „Österreich“ erschütternde Sittenbilder. Diese veränderten interessanterweise nichts. Dass sich die Wiener Polizeibehörden darauf ausreden, dass diese Säufergruppen „harmlos“ seien und niemandem etwas tun, ist ein schwacher Trost und eine grobe Verharmlosung. Es muss ein Straftatbestand für „Gruppensaufen“ geschaffen werden. Denn die Wiener Gebietskrankenkassa (WGKK) soll im Februar 2009 laut Aufkunft ihres Präsidenten Franz Bittner pleite sein.

Wer Politik nicht gesamtheitlich sieht, Drogennehmer nicht radikal dazu zwingt clean zu werden, Straßendealen weiterhin toleriert wie der Wiener Bürgermeister und seine Helfer im Fonds Soziales Wien (FSW) und kollektive Besäufnisse auf den Vorplätzen der Bahnhöfe mit dem Cosewort „Krankheit“ umschreibt, tja, der darf sich nicht wundern, wenn eine leistungsfeindliche Gesellschaft entsteht, die Kassen pleite gehen und ab und zu ein Blutbad vor einem Bahnhof angerichtet wird. Das nächste Mal geschieht es halt in der Karlsplatz-Passage.

Michael Häupl fährt nicht U-Bahn

Den Wiener Bürgermeister Michael Häupl kümmert es nicht. Er fährt nicht U-Bahn. Und das reale Sicherheitsthema ist in der SPÖ kein Wahlkampfschlager.


ps. Nachtrag, 19. August 2008, 21 Uhr 25: Die Wiener Polizei handelte diesmal effektiv und nahm
zwei Messerstecher, ein Brüderpaar (24 und 25) unter dringendem Tatverdacht fest, am Vorplatz des Wiener Westbahnhofes einen 50-jährigen Mann erstochen und einen zweiten durch Messer schwer verletzt zu haben.
Beide Männer sind in der JA Wien-Josefstadt in Haft.

Quelle

Freitag, 1. Mai 2009

Deutsche trinken weniger Bier

Deutschlands Brauereien leiden zunehmend unter der Wirtschaftskrise oder den Rauchverboten in Gaststätten: Im ersten Quartal verkauften sie so wenig Bier wie nie zuvor seit Beginn der Erhebungen Anfang 1993.

Das teilte das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mit. In den ersten drei Monaten des Jahres sank der Absatz deutscher Brauereien gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 6,8 Prozent auf 20,7 Millionen Hektoliter. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk nicht enthalten.
Mit 86,3 Prozent wurde der Großteil des deutschen Bieres im Inland getrunken. Der Inlandsabsatz sank gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 6,3 Prozent auf 17,8 Millionen Hektoliter und damit etwas weniger stark als der Absatz insgesamt. Mit einem Minus von 12,5 Prozent auf 2,2 Millionen Hektoliter brach der Export in Länder der Europäischen Union besonders stark ein.
Zudem waren die Brauereien selbst sparsamer als zuvor. Sie schenkten Beschäftigten und Kunden Anfang 2009 nur 0,04 Millionen Hektoliter Bier unentgeltlich aus und damit 8,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Drittländer fragten 0,6 Millionen Hektoliter deutschen Gerstensafts nach - ein Plus von 2,4 Prozent.
Noch stärker als der Bierabsatz insgesamt sank der Absatz von Biermischungen mit einem Minus von 9,6 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2008. Insgesamt wurden im ersten Quartal 0,7 Millionen Hektoliter der Mischungen aus Bier mit Limonade, Cola, Fruchtsäften oder anderen alkoholfreien Zusätzen verkauft.
Im kalten ersten Quartal wird traditionell weniger Bier getrunken als im Frühjahr und im Sommer. Doch auch im Gesamtjahr 2008 hatten deutsche Brauereien Einbußen beim Absatz hinnehmen müssen. Sie verkauften 102,9 Millionen Hektoliter Bier und damit rund 1,1 Millionen Hektoliter weniger als 2007.

Mittwoch, 15. April 2009

Koma-Trinker zahlen ab der Diagnose


Für die Untersuchung einer "Alk-Leiche" muss noch die Krankenkasse aufkommen. Die Spitalsnacht zur Ausnüchterung hat aber der Patient zu begleichen. Beim Versicherungsschutz gibt es Grenzen.


Wien.

Alles im Leben hat Grenzen, auch die Leistungspflicht der Sozialversicherung. Erst kürzlich musste der Oberste Gerichtshof klären, wo bei einer jugendlichen Koma-Trinkerin die Grenzen liegen: Die 17-Jährige war mit 1,5 Promille von der Rettung ins Spital eingeliefert worden und blieb dort bis zur Ausnüchterung am Morgen. Zur Beschleunigung bekam die junge Frau eine Infusion.


Die Wiener Gebietskrankenkasse weigerte sich, die Kosten zu tragen. Der Vater des Mädchens zog vor Gericht. Nun ist im Fall des Mädchens zwar im Nachhinein klar, dass alle Kosten wegen ihrer Alkoholisierung angefallen sind. Alkohol trinken ist keine Krankheit. Und nur bei Krankheiten muss die Sozialversicherung einspringen. Der OGH (10 ObS 99/08v) erklärte aber, dass man auf eine Prüfung im Vorhinein abstellen muss. Heißt im Klartext: Der Einsatz der Rettung und die Laborkosten für die Diagnose – dem Mädchen wurde zur Abklärung des Gesundheitszustandes Blut abgenommen – trägt die Sozialversicherung. Ab dem Zeitpunkt, ab dem klar war, dass das Mädchen nichts anderes als alkoholisiert war, hat aber ihr Vater die Kosten zu tragen. Er muss also für die Anstaltspflege aufkommen.

Franz Marhold, Sozialrechts-Professor an der Uni Graz und Partner bei DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte, hält die Entscheidung für richtig. Er verweist im Gespräch mit der „Presse“ darauf, dass eine Krankenbehandlung immer kostenlos ist, sofern der Patient entsprechende Symptome aufweist – auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Patient gar nicht krank war. Wenn jemand herumliege, dann könne diese Person auch ein anderes körperliches Problem als eine Alkoholisierung haben. Denn ganz generell sei eine Untersuchung kostenlos, wenn jemand mit Verdacht auf eine bestimmte Krankheit zum Arzt komme. Auch wenn sich dann herausstellen sollte, dass der Patient die Krankheit doch nicht hat.

Doch wo liegen nun die Grenzen bei der sozialversicherungsrechtlichen Leistung? Der Begriff der Krankheit ist gesetzlich als „regelwidriger Körper- oder Geisteszustand“ definiert. Liegt dieser vor, muss die Krankenkasse zahlen, sofern der Versicherte sich nicht vorsätzlich die Krankheit zugefügt hat. Ein Vorsatz wird aber nur in Extremfällen vorliegen, etwa wenn sich jemand absichtlich die Hand abhackt. Überdies zahlt die Versicherung nicht, wenn die Krankheit aus einer Straftat resultiert, für die man zu einer mehr als einjährigen Haftstrafe verurteilt wird. Beim Banküberfall sollte man sich deswegen besser nicht verletzen. Risikosportarten unterliegen hingegen sehr wohl dem Versicherungsschutz, selbst dann, wenn jemand grob fahrlässig handelt, also etwa trotz Lawinengefahr Helikopter-Skiing betreibt.

Wo liegt die Bananenschale?

Haariger wird es bei der Unfallversicherung: Sie zahlt (etwa für Rehabilitationsmaßnahmen oder für eine Rente) nur dann, wenn der Unfall auch im „örtlichen, zeitlichen und ursächlichen“ Zusammenhang“ mit der Arbeit geschieht. Der Zusammenhang ist aber relativ schnell gegeben: In der Judikatur gab es den Fall von Lehrlingen, die einander mit Nägeln unter Zuhilfenahme von Gummiringen beschossen, erzählt Marhold. Hier wurde ein Arbeitsunfall anerkannt, zumal der Betroffene nicht der Initiator der Aktion war.

Die Abgrenzung zum Arbeitsunfall treibt aber mitunter kuriose Blüten. So ist man am Weg zur und von der Arbeit versichert, im eigenen Haus aber nicht. Wenn man also am Weg nach Hause vor der Haustür auf einer Bananenschale ausrutscht, ist man unfallversichert. Liegt die Bananenschale auf der anderen Seite der Tür und man rutscht im Inneren aus, dann liegt kein Arbeitsunfall vor. Geschützt ist man übrigens auch auf dem Weg zur Bank, um das Gehalt abzuheben, aber nur beim ersten Mal im Monat. Wer vielleicht doch nicht alles auf einmal abheben möchte, ist beim zweiten Bankbesuch ungeschützt. Auch beim ersten Bankbesuch ist man übrigens nur auf dem Weg geschützt, nicht aber in der Bankfiliale selbst. Passiert dort etwas, zahlt die Unfallversicherung nicht, man kann nur die Bank belangen.
Und nach Dienstschluss sollte man nicht zu lange mit Kollegen feiern. Laut Judikatur darf man mit Kollegen noch etwa zwei Stunden gemütlich zusammensitzen, bevor man nach Hause fährt. Dauert es länger, ist man auf dem Heimweg nicht unfallversichert.

Turbulenter Betriebsausflug

Heikel wird es auch bei Betriebsausflügen. Allzu skurrile Dinge sind nämlich nicht versichert, weil dann der Zusammenhang zur Arbeit fehlt. Bei einem Skirennen mitfahren ist aber jedenfalls drin. Die Judikatur hat im Vorjahr auch noch eine Verletzung bei einem Canyoning-Unfall als Betriebsunfall anerkannt, weil es für Anfänger konzipiert war. Bei einem tödlichen Rafting-Unfall hingegen hatte der OGH keinen Versicherungsschutz erblickt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.04.2009)



Samstag, 19. Januar 2008

Presse



Rauschtrinken unter Jugendlichen nimmt zu

Berlin (dpa) - Immer mehr Jugendliche trinken mit Freunden zuhause flaschenweise Schnaps, lassen sich auf Partys volllaufen oder kommen mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus. Mehr zum Thema finden Sie unter :

http://www.sol.de/2377062

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Wenn der Alkohol die Wirklichkeit vernebelt

Dudweiler. Wenn Karin Müller (Name von der Redaktion geändert) an ihre Kindheit denkt, erinnert sie sich an den Geburtstag ihres kleinen Bruders. Ein nett gedeckter Tisch, Kuchen, zufriedene Gäste - ein schöner Nachmittag, so wie es sein soll. Die damals Zehnjährige hatte es geschafft, dass niemand etwas merkt. Mehr zum Thema finden Sie unter:

http://www.sol.de/2323006

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Ministerin will Kinder als Schnaps-Testkäufer einsetzen

Berlin (dpa) - Im Kampf gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Tabak und Gewaltfilmen an Minderjährige setzt Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf Kinder und Jugendliche als verdeckte Testkäufer. Mehr zum Thema finden Sie unter

http://www.sol.de/2366541

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Kommunen für Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche

Passau/Berlin (dpa) - Die Kommunen drängen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), an ihren Plänen für Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche festzuhalten. Mehr zum Thema finden Sie unter :

http://www.sol.de/2372768

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Donnerstag, 10. Januar 2008

"Prohibition light" in Litauen

Der 1. September 2007 - kein Wodka in Vilnius

24 Stunden lang wird in der baltischen Republik kein Alkohol verkauft.
"Symbolcharakter für die Jugend" soll das haben.

rts

Präsident Valdas Adamkus hält die Initative für sinnlos.
"No Alkohol" hieß es am Samstag in den Bars, Restaurants, Tankstellen und Geschäften von Litauen.
Per Gesetz wurde der Verkauf von Alkohol für 24 Stunden landesweit verboten. Damit sollte auf den weit verbreiteten Missbrauch von Bier, Wein und Schnaps aufmerksam gemacht werden.
"Dämliche Idee"Vertreter des Gastgewerbes hatten im Vorfeld gegen die Regelung protestiert und von einem "touristenfeindlichen Statut" gesprochen. Selbst Präsident Valdas Adamkus bezeichnete die Initiative von Gesundheitspolitikern als "dämlich". Aber, beschlossen ist beschlossen, EU- und NATO-Mitglied Litauen wandte die Regelung nun erstmals an.
Der 1. September ist in Osteuropa traditionell Beginn des neuen Schuljahrs, offiziell wurde das 24-Stunden-Verkaufsverbot mit dem "Symbolcharakter für die Jugend" begründet. Die baltischen Staaten zählen nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu den Ländern, wo am meisten Alkohol getrunken wird. Schwere, durch Alko-Lenker verursachte Autounfälle gehören zu den alltäglichen Nachrichten.Vor allem Wirtshäuser und Bars hatten gegen die "Prohibition light" protestiert. Gewitzte Gastwirte wollten das Bier zum Hauptgericht "verschenken", um das Verkaufsverbot zu umgehen, oder auch Rechnungen auf die Zeit bis nach Mitternacht verschieben.Supermärkte hatten Hinweistafeln aufgestellt, die die Aktion erklärten.
Ob das Experiment im nächsten Jahr wiederholt wird, ist noch offen.